Ist ein Wintergarten bewilligungspflichtig?

Ja, ein Wintergarten ist bewilligungspflichtig.

Diese Frage ist leicht zu beantworten: Selbstverständlich ist auch ein Wintergarten bewilligungspflichtig. Die einzige Ausnahme stellt der Bau eines Wintergartens beim Neubau eines Hauses dar. Hier wird der Wintergarten schon bei der Erstellung des Konzeptes einbezogen und in den Bauantrag integriert. Wird der Wintergarten im Nachhinein an ein bestehendes Gebäude angebaut, so ist dieser jedenfalls bewilligungspflichtig.

Im Regelfall müssen Sie bei der zuständigen Behörde ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen. Nur so erlangen Sie eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens.

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Baugenehmigung eines Wintergartens

Dabei sind die Voraussetzungen zur Errichtung eines Wintergartens oder einer Überdachung in den jeweiligen Bundesgesetzen festgelegt. In den Einreichunterlagen sollten folgende Dokumente enthalten sein:

  • Baupläne
  • Schriftliche Baubeschreibungen
  • Nachweise des Grundeigentums
  • Statische Berechnungen

Wir von Alco haben jahrelange Erfahrung bei der Einholung von Genehmigungen für Wintergartenprojekte. Wir helfen Ihnen gerne und übernehmen im Bedarfsfall im gegen eine Aufwandsentschädigung auch die Behördenwege.

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ALCO: Ihr Experte für Wintergärten

Informieren Sie sich noch heute über eine Baugenehmigung für Ihren Wintergarten. Das Team von ALCO unterstützt Sie gerne: Nehmen Sie noch heute Kontakt zu unseren Fachberatern auf.

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